Barrierefreiheit

Klinik Dr. Hancken

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Klinik Dr. Hancken GmbH ist bestrebt, ihre Website www.hancken.de barrierefrei zugänglich zu machen, im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Barrierefreiheit

Die derzeitige Website ist nur teilweise barrierefrei. Eine Bewertung nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA hat ergeben, dass noch nicht alle Anforderungen erfüllt werden. Bekannte Einschränkungen betreffen unter anderem:

  • Kontrastverhältnisse: Unzureichende Kontrastverhältnisse in einigen Seitenbereichen
  • Bildinhalte: Fehlende oder unvollständige Alternativtexte bei Bildern und Grafiken
  • Tastaturbedienbarkeit: Eingeschränkte Navigation per Tastatur
  • Dokumentenformate: Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
  • Formularelemente: Unzureichende Beschriftung von Eingabefeldern

Maßnahmen zur Verbesserung

Aktuell befindet sich die Website in einem umfangreichen Relaunch-Prozess. Dabei werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit systematisch umgesetzt. Die Veröffentlichung der überarbeiteten, barrierefreien Website ist für das 4. Quartal 2025 geplant.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt. Sie basiert auf einer manuellen Bewertung der Website-Inhalten, einer Prüfung der Tastaturbedienbarkeit sowie einer automatisierten Prüfung mit dem Tool WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool).

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die nächste planmäßige Überprüfung erfolgt nach dem Website-Relaunch.

Kontakt

Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigten Zugang zu unseren digitalen Inhalten zu ermöglichen. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen nicht zugänglich sein, kontaktieren Sie unsere Unternehmenskommunikation gerne unter:

Telefon: 04141 / 6040
E-Mail: kommunikation@hancken.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten und Ihnen eine Lösung anzubieten.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.

Telefon: 0511 / 120 – 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de